- Frage: »Ich suche das Wappen
einer ganz bestimmten Familie. Wo kann ich das Wappen finden?«
Antwort: »Grundsätzlich gilt,
dass nicht jedem Familiennamen generell ein Wappen zugeordnet werden
kann. Darüber hinaus bedeutet Namensgleichheit nicht automatisch
Wappengleichheit! Nicht miteinander verwandte Familie namens Huber
führen unterschiedliche Wappen, da es in der Wappenkunde nicht auf
den Familiennamen, sondern die verwandtschaftliche Beziehung ankommt.
Damit ein vorhandenes Familienwappen geführt werden kann, muss
zunächst die direkte Abstammung zu dieser Familie, in der Regel in
ununterbrochener männlicher Linie, nachgewiesen werden. Dies setzt
seriöse genealogische Forschungen voraus.
Die Suche nach einem eventuell existierenden Familienwappen ist
jedoch oft zeit- und kostenaufwendig, außerdem nicht unbedingt
erfolgreich. Als Alternative bietet sich die Stiftung (eigenständige
Annahme) eines neuen Familienwappens mit anschließender Registrierung
an. Kompetente Ansprechpartner dazu können Sie auf unserer
Internetseite den Adressen von
Heraldikern
entnehmen.«
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Ruhstorfer |
- Frage: »Ich suche einen seriösen
Heraldiker, der mir ein Familienwappen erstellt. Vielleicht können Sie
mir hier jemanden nennen oder eine Empfehlung aussprechen?«
Antwort: »Erfahrene und seriöse
Heraldiker können Sie in den Adressen von
Heraldikern
des >Wappen-Löwen< finden, die Ihnen bei der Stiftung eines Familienwappens gerne
behilflich sein werden. Diese beantworten auch die Frage nach den
entstehenden Kosten.«
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Resch |
- Frage: »Mit welchen Kosten muss
ich rechnen, wenn ich ein Wappen anfertigen lassen möchte?«
Antwort: »Die Kosten hängen von
mehreren Faktoren ab, wie z. B. der Art der Ausfertigung
(Computer-Farbausdruck oder Handmalerei, Tuschefarben oder Metallfarben
mit echtem Blattgold, Karton oder Pergament oder Elefantenhaut, DIN A4
oder größer, zusätzliche schwarz-weiße Schraffurenzeichnung, Glasmalerei),
Publikation in unserer Wappenrolle (in Farbe oder in Schwarz-Weiß), ein
oder mehrere Vorentwürfe mit kostenloser Änderungsmöglichkeit usf.
Daher sollten Sie sich von einem guten Heraldiker (siehe Antwort zur
Frage 2) beraten lassen und die Kostenfrage direkt mit diesem klären.«
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Zirnberger |
- Frage: »Kann die bei einer
Wappenstiftung (Neuannahme) festgelegte und bereits veröffentlichte
Führungsberechtigung später geändert werden?«
Antwort: »Da eine allgemein
verbindliche Regel nicht existiert, hat die Mitgliederversammlung am 11.
Oktober 2008 für die Wappenrolle des >Wappen-Löwen< beschlossen:
Der Kreis der Führungsberechtigten kann durch den Wappenstifter (bei
mehreren: nur durch alle gemeinsam) zeitlebens zwar erweitert, nicht
jedoch verkleinert werden. Nach dem Tod des Wappenstifters
>gerinnt< die
festgelegte Führungsberechtigung, wird unabänderlich. Bei Eheleuten wird
die Führungsberechtigung nach dem Tod eines Ehepartners ebenfalls
unabänderlich. Grundsätzlich sollte die Wahl des Kreises der
führungsberechtigten Personen wohl überlegt und mit Bedacht erfolgen.«
Erläuterungen:
- Für eine erweiternde Änderung einer einmal festgelegten
Führungsberechtigung gilt also, dass der/die Wappenstifter noch
lebt/leben und sämtliche aktuell Führungsberechtigte schriftlich
zustimmen (jeder einzelne besitzt damit ein Vetorecht).
- Als Erweiterung gelten auch die Streichung des Begriffs
»ehelich« und eine Umstellung vom Mannesstamm auf den Namensstamm,
sofern dadurch keinen bisher Berechtigten das Führungsrecht entzogen
wird.
- Adoptivkinder gelten als Ausnahme von der Forderung nach
leiblicher Abkommenschaft automatisch als führungsberechtigt, wenn
sie den entsprechenden Familiennamen angenommen haben.
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Vilser |
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Wappen ortsadeliger Familien,
Chorgewölbe der Ägidienkirche in Obergrasensee,
Lkr. Rottal-Inn© Dieter Linder |
- Frage: »Was ist die
›Europäische
Wappensammlung‹?«
Antwort: »[Die] Europäische
Wappensammlung [ist ein] imaginäres Wappenbuch, das von heraldischen
Schwindelunternehmen als Quelle der von ihnen an gutgläubige Kunden
verkauften Wappen angegeben wurde. […] Als Quelle wurde immer die in
Wirklichkeit nicht existierende Europäische Wappensammlung, Band x,
Seite y, angegeben. Verwendet wurde jedoch in den meisten Fällen das
alte Siebmachersche Wappenbuch. So konnte es passieren, dass das Wappen
eines adligen Geschlechtes, dessen Name zufällig mit dem des Bestellers
gleich oder ähnlich war, noch einmal >verliehen< wurde. Viele der
Nachkommen dieser eitlen Vorfahren hielten dann in gutem Glauben diese
Produkte für ihr uraltes Familienwappen […] Alle diese Unternehmen
setzten sich über den Grundsatz hinweg, dass niemand berechtigt ist, ein
Familienwappen zu führen, das schon einmal eine andere Person oder
Familie inne hatte.«
(Zitat aus Oswald, Gerd: Lexikon der Heraldik,
Mannheim/Wien/Zürich 1984, S. 122)
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- Frage: »Kann mein(e)
nicht-eheliche(r) Lebenspartner(in) mein Wappen führen?«
Antwort: »Das Wappen folgt immer
dem Namen, d. h. es setzt denselben Familiennamen voraus. Darauf
begründet sich auch der Schutz des Familienwappens durch das
Namensrecht, BGB §12.
Nach deutschem Recht gibt es keinen gemeinsamen Namen bei einer
nicht-ehelichen Partnerschaft. Daher ist es für unverheiratete Paare
nicht möglich,
dasselbe Wappen zu führen.
Unser Verein ist jedoch in der Hinsicht liberal eingestellt, als er
die Wappenführung auch in der weiblichen Stammlinie akzeptiert, sofern
nach deutschem Recht der Geburtsname der Frau zum Ehenamen erklärt
wurde. Wir folgen also der Namenslinie.
Auch die Wappenführung bei einem Doppelnamen eines Ehepartners wird
akzeptiert, sofern ein Teil des Doppelnamens dem Namen des
Wappenstifters entspricht.
(Bestätigt durch ein Gutachten unseres juristischen Beisitzers
Herrn Joe A. Schmöger, Patentrichter i. R.)
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- Frage: »Kann ich ein
Wappen verschenken, z. B. zu einem Geburtstag oder einem
Jubiläum?«
Antwort: »Nein, das geht nicht.
Die Annahme (sogenannte Stiftung) eines Wappens stellt einen einseitigen
Rechtsakt dar und muss vom Wappenstifter selbst ausgehen. Eine Stiftung
durch Dritte (Fremdstiftung) entspricht nicht dem heraldischen
Gewohnheitsrecht.
Außerdem sollte bedacht werden, dass der zu Überraschende
möglicherweise andere Aspekte in seinem Wappen vereint hätte als der
Schenkende.
Als Lösung bietet es sich an, dem Wappenstifter lediglich Vorschläge
und Entwürfe für ein mögliches Wappen zuzueignen, sodass er selbst diese
Idee aufgreifen und noch Einfluss auf die Wappengestaltung nehmen kann.
Er kann anschließend die formale Wappenstiftung vornehmen.
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