Unsere Richtlinien für die Wappenprüfung

  1. Übernahme geschützter Symbole (wie Landes-/Kommunalwappen, historische Wappen) – welche Grenzen?
     
    • Die Verwendung vorgenannter Symbole ist vertretbar, wenn diese nicht unverändert übernommen, sondern grafisch abgeändert (auch gemindert!) und/oder anders tingiert werden.

     

  2. Ausländische Anträge auf Wappenregistrierung
     
    • Ist ein umstrittener Antrag auf Wappenregistrierung eines ausländischen Wappenstifters (z. B. Russland) vom Verein aufgrund der räumlichen Distanz sowie unverhältnismäßig schwer beschaffbarer Quellennachweise nicht in angemessener Frist weitestgehend prüfbar, soll dieser im Zweifelsfall abgelehnt werden.

       
  3. Bewehrung – was verstehen wir darunter?
     
    • Auffällig sind (nicht nur in der Wappenrolle des »Wappen-Löwen«!) gewisse Diskrepanzen hinsichtlich der Farbgebung der Bewehrung bei Wappentieren. So finden sich z. B. silberne Löwen mit roten Krallen und silbernen Zähnen, rote Löwen mit blauen Krallen und roten Zähnen und sogar schwarze Löwen/Wölfe mit roten Krallen und silbernen Zähnen usw. Diese Wappentiere sind dann irrigerweise als rot oder blau »bewehrt« beschrieben, obwohl dies nur teilweise zutreffend ist, da die tatsächliche Farbgebung ihrer Bewehrung von der Blasonierung abweicht.
    • Zur Bewehrung (= den Waffen!) eines Löwen, Wolfes, Hundes, Drachen etc. gehören nun aber zweifelsohne nicht nur die Krallen, sondern auch die Zähne. Zur Bewehrung des Adlers, Greifen, Falken usf. zählen Fänge und Schnabel. Als weitere Waffen wären Hufe und Hörner zu nennen.
    • Da ein Wappen letztlich durch die Beschreibung und nicht durch den individuellen künstlerischen respektive den Zeitgeschmack fixiert wird, ist bei der bisherigen Vorgehensweise die zweifelsfreie Erkennbarkeit der Tingierung der Bewehrung nicht unbedingt gegeben und diese folglich allein anhand der Blasonierung nicht gesichert wieder in einer Wappenzeichnung umzusetzen.
    • Künftig sollen deshalb Wappentiere entweder komplett einfarbig tingiert oder bei einer abweichenden Farbgebung der Bewehrung diese einheitlich andersfarbig tingiert werden.
    • Beispiele: Löwe ganzfarbig rot oder roter Löwe mit blauen Krallen und blauen Zähnen, Wolf ganzfarbig schwarz oder schwarzer Wolf mit roten Krallen und roten Zähnen etc. pp. Ob schließlich der (sichtbare) Rachenraum des Tieres rot oder schwarz tingiert wird, bleibt dem Künstler überlassen.
    • Es stellt dies übrigens keine Pedanterie seitens des Präsidiums dar, vielmehr ist die andersfarbige Bewehrung eines Wappentieres ein wesentliches Merkmal der Heraldik und sollte bei Anwendung auch konsequent umgesetzt werden, zumal man sich in der Wappenbeschreibung der Mühe unterzieht bzw. es als nötig erachtet wird, die Bewehrung, falls abweichend von der Körperfarbe tingiert, ausdrücklich zu benennen. - Die bisherige Handhabung in dieser Sache scheint zwar gängiger Konvention zu entsprechen, doch auch Konventionen können mitunter falsch, zumindest aber fragwürdig sein.
       
  4. Wappendevisen (Sinnsprüche, Mottos)
     
    • Mit Ausnahme von Klerikerwappen stellen Wappendevisen keinen Bestandteil eines Wappens dar. Sie werden daher in der Lieferung zur Wappenrolle nicht beim Wappen mit abgedruckt, sondern nur im Erläuterungstext angeführt.

       

Stand: 2. Oktober 2013